Unsere nachstehenden AGB können Sie hier auch herunterladen: AGB (PDF-Datei, 150kb)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage zum Gastaufnahmevertrag

 

Sehr geehrter Gast,

 

bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam zu lesen. Bei Buchung werden diese AGB automatisch Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Huberhof geschlossenen Gastaufnahmevertrags. Ein Widerspruchsrecht wird nicht eingeräumt.

Unterkunftsvermietung/-Reservierung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und ist verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.

Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen

1.     Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Gastaufnahmevertrags verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt.

2.     Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Internetbuchung, E-Mail) erfolgen.

3.     Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.

4.     Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

5.     Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

6.     Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen (gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist).

a.     Verpflichtung des Gastgebers ist es, die Unterkunft entsprechend der Bestellung bereit zu halten.

b.     Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu bezahlen.

7.     Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen.

 


 

Rücktritt/Stornierung

8.     Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

9.     Der Gast haftet, wenn er die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise – auch bei Krankheit, Todesfällen, Autopannen usw.). Der Gast bleibt rechtlich verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 BGB). Es handelt sich dabei um einen Erfüllungsanspruch.

10.  Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ muss sich bei einer Stornierung durch den Gast im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss der Gastgeber von der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen abziehen. Ebenso müssen bei einer Stornierung die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes gegenüber dem Gast abgezogen werden (Einsparung bei Übernachtung in einer Ferienwohnung/Appartement: 10% des vereinbarten Preises). Demnach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers bei Vertragsrücktritt durch den Gast: 90% des vereinbarten Preises bei Unterkünften ohne Verpflegung. Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.

11.  Bei einem Vertragsrücktritt durch den Gast sind auch bei anderweitiger Belegung Stornogebühren von 50€ zu bezahlen.

Berechnungsbeispiele:

1. Fall: Vermietung an andere Gäste im gesamten Zeitraum Berechnung: 50€ Stornogebühr, es entstehen keine weiteren Ausfallkosten (siehe Nr. 11).

2. Fall: nur teilweise Vermietung an andere Gäste Berechnung: 50€ Stornogebühr + Ausfallkosten für die nicht vermietete Zeit. Ausfallkosten = Preis pro Übernachtung abzüglich 10%.

3. Fall: keine weitere Vermietung im gesamten Zeitraum Berechnung: vereinbarter Mietpreis lt. Reservierungsbestätigung abzüglich 10%.

12.  Stornierungen aufgrund „höherer Gewalt“ (z.B. behördlich angeordnetes Vermietungsverbot im gebuchten Reisezeitraum, …) erfolgen kostenlos.

Bezahlung

13.  Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, abzüglich einer geleisteten Anzahlung, ist innerhalb der ersten drei Aufenthaltstage des Gastes in bar fällig. Zusatzleistungen und Nebenkosten sind am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber in bar zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.

14.  Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro innerhalb von 8 Tagen zu fordern, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung stellen.

15.  Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.

16.  Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.

17.  Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

 

An- und Abreise

18.  Die Unterkunft kann vom Gast frühestens um 15.00 h (an Sonn- und Feiertagen um 17.00 h) bezogen werden. Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 21 Uhr bezogen haben. Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.

19.  Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 9 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.

 

Haustiere

20.  Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung zulässig. Der Gastgeber behält sich vor, das Mitbringen von Haustieren ohne Begründung abzulehnen.

 

Mängel/Beschädigungen

21.  Der Gast hat die Unterkunft und Außenanlagen nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Der Gast ist haftbar für unbeabsichtigte oder beabsichtigte Beschädigungen durch den Gast selbst, durch dessen Familienangehörige oder dessen Haustieren am gesamten Objekt (feste Gebäudebestandteile oder Inventar der Ferienwohnungen und des gesamten Hofes, z.B. Wohnhaus, Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garagen, Freizeiteinrichtungen, Spielgeräte, etc.).

22.  Der Gast ist verpflichtet, durch ihn verursachte Beschädigungen unverzüglich zu melden, Ersatz zu leisten (Neuwert!) oder Reparaturen zu bezahlen.

23.  Für nicht angezeigte Beschädigungen durch den Gast, die nach Abreise des Gastes festgestellt werden, bleibt ein Nachforderungsrecht zur Begleichung des Schadens für den Gastgeber auch nach Abreise des Gastes bestehen. Der Schaden ist mittels Fotomaterials zu dokumentieren. Eine Wohnungsabnahme/-kontrolle bei Abreise ist für den Gastgeber nicht verpflichtend.

24.  Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen am Vermietungsobjekt unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.

 

Haftung

25.  Der Aufenthalt auf dem gesamten Hofgelände (Stallungen, Scheune, Wohnhaus, Maschinen, Geräte, …), die Benutzung der Spielgeräte u. Spielplatzes, sowie des Badeteiches und der Kontakt zu den Tieren erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und haften für Ihre Kinder.

26.  Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.

27.  Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.

28.  Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.

 

Besuch

29.  Besuch von anderen Personen, die nicht Gäste vom Huberhof sind, ist vorab beim Vermieter anzumelden. Übernachtungen und Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

30.  Für die Benutzung der Einrichtungen (Ferienwohnung, Spielgeräte, usw.) wird eine Pauschale von 8 € pro Person berechnet. Für den Besuch gelten die AGB.

 

Schlussbestimmungen

31.  Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

32.  Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

33.  Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.

 

 

Riedering-Siegharting im Januar 2022






KONTAKT

Beim Huber

Fam. Englmann

Siegharting 1

D-83083 Riedering


Tel.: +49 (0) 8036-3463

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